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Schutzvertrag und Auslagenerstattung

Warum muss ich einen Vertrag unterschreiben und wozu die Katze bezahlen?

Die Tierhilfe Katzenwaisen e.V. finanziert sich ausschließlich aus Spenden, Mitgliedsbeiträgen und privaten Mitteln. Alle Helfer arbeiten ehrenamtlich und bezahlen Telefonkosten, Spritkosten etc. aus eigener Tasche.

Die Katzen auf unserer Homepage befinden sich in Deutschland und im Ausland. Entweder in Tierheimen, Pflegestellen oder, im Ausland auch in Tötungsstationen.

Die Tierheime im Ausland sind in keinster Weise mit Tierheimen in Deutschland zu vergleichen. Dort wo keine Tierschutzvereine oder ehrenamtliche Helfer vor Ort sind, lässt die tierärztliche Versorgung sehr zu wünschen übrig.

Wie setzt sich die Auslagenerstattung zusammen?

Die Auslagenerstattung, die Sie entrichten, stellt sicher, dass die Arbeit der Tierhilfe Katzenwaisen e.V. hier in Deutschland und auch im Ausland fortgeführt werden kann. Die Auslagenerstattung enthält die Kosten für Impfungen, Kastrationen, Futter, Transport, tierärztliche Versorgung, Chip (alle Katzen werden unwiderruflich bei www.tasso.net auf die Tierhilfe Katzenwaisen e. V. registriert. Eine Änderung ist NICHT möglich!!!!), EU-Ausweis sind bereits in diesen Kosten enthalten. Sie liegt zwischen 100,00 Euro und 150,00 Euro, ja nach Alter der Katze.

Hinweis: Bei den Katzen, die sich noch in Spanien befinden, kommt eine Flugkostenbeteiligung von 20 Euro zur Auslagenerstattung hinzu.


Es kann vorkommen, das eine Katze wieder erwarten zurückgegeben werden muss, aus welchen Gründen auch immer. Wir weisen deshalb daraufhin, dass die geleistete Auslagenertsattung NICHT zurückerstattet werden kann, da sie bereits für andere hilfsbedürftige Tiere verwendet wurde.

... die Auslagenerstattung kommt zu 100% wieder den Tieren zugute.
Sie liegt zwischen 100,00 Euro und 150,00 Euro...

Die Schutzgebühr muss VOR der Übergabe des Tieres auf das Konto der Tierhilfe Katzenwaisen eingegangen sein. Ohne entrichtete Schutzgebühr wird die Katze nicht ausgehändigt. Die Schutzgebühr ist keinesfalls verhandelbar.

Was ist ein Schutzvertrag?

Im Schutzvertrag werden die Rechte und Pflichten zwischen der Tierhilfe Katzenwaisen e.V. und Ihnen, als neuem Halter der Katze, geregelt.

Unter anderem werden Sie dazu verpflichtet die Katze ausschließlich an uns zurückzugeben und nicht in ein Tierheim, sollte es wider Erwarten der Fall sein, dass Sie die Katze nicht behalten können.

Der Schutzvertrag wird Ihnen rechtzeitig zugesandt, sodass sie genügend Zeit haben, sich diesen durchzulesen und eventuelle Fragen noch zu klären. Er muss definitiv VOR Übergabe des Tieres unterschrieben bei der Tierhilfe Katzenwaisen vorliegen. Ohne unterschriebenen Schutzvertrag wird keine Katze ausgehändigt.

Zum Schutzvertrag als PDF